Unsere laufenden und vorbereitenden Leistungen
Leistungen am Jahresende
Zusätzliche Leistungen
* Verfahrensdokumentation * Zahleninterpretation
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters bzw. einger Steuerberatungs-gesellschaft auf dem Gebiet der Vorbehaltsauf-gaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV). An diese Vergütungsverordnung ist jeder Steuerberater bei der Bemessung im Rahmen der Rechnungsstellung gebunden. Hier beeinflussen verschiedene Faktoren das endgültige Honorar. Dadurch ist eine generelle Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist und kann daher auch nicht zugesagt werden.
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